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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss
1.1. Die Reiseanmeldung kann von volljährigen Personen mündlich, schriftlich, telefonisch oder per Fax vorgenommen werden. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Adria Exklusiv Tours den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an, wobei Sie sich an Ihr Angebot bis zur schriftlichen Zusage oder Absage durch Adria Exklusiv Tours binden. Der Reisevertrag kommt durch die Zusendung der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung zustande, die umgehend, spätestens innerhalb von 7 Tagen erfolgt.

1.2. Mit der Rechnung erhalten Sie den Sicherungsschein gemäss § 651 k Abs. 3 BGB.
1.3. Falls ein Objekt nicht verfügbar ist, kann Adria Exklusiv Tours dem Kunden eine oder mehrere entsprechende Alternativen anbieten. An dieses neue Angebot sind Sie und der Reiseveranstalter nicht gebunden. Wenn Sie dieses annehmen wollen, wird wie bei einer neuen Reiseanmeldung verfahren.
1.4. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
1.5. Kundenwünsche nehmen wir bei Buchung gerne entgegen und leiten diese an die Vermieter bzw. Hausverwalter/Schlüsselhalter weiter. Bitte beachten Sie jedoch, dass Adria Exklusiv Tours für deren Erfüllung keine Garantie übernehmen kann. Sonderwünsche sowie Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie vom Reiseveranstalter schriftlich bestätigt werden.
1.6. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.

2. Anzahlung, Zahlung
Sie können innerhalb des Buchungsvorgangs zwischen zwei Zahlungsvarianten wählen:
- Zahlung per Bank-Überweisung
- Zahlung per Kreditkarte
Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb der letzten 10 Tage vor Reiseantritt, ist die Bezahlung nur per Kreditkarte möglich.
2.1. Zahlung per Bank-Überweisung
2.1.1. Die Anzahlung beträgt 30 des Reisepreises (Charter 50) und ist umgehend nach der schriftlichen Buchungsbestätigung zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
2.1.2. Die Restzahlung beträgt 70 des Reisepreises (Charter 50). Die Fälligkeit der Restzahlung ist der Buchungsbestätigung zu entnehmen.
2.1.3. Bei Buchungen, die ab dem 42. Tag vor Reisebeginn (kurzfristige Buchungen) getätigt werden, ist der volle Reisepreis sofort fällig.
3.1.4. Bei nicht fristgerechtem Eingang der Anzahlung oder der Restzahlung, bzw. der gesamten Mietsumme bei kurzfristigen Buchungen, kann Adria Exklusiv Tours die Leistung verweigern. Außerdem kann der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung den Vertrag kündigen. Der Veranstalter kann als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend der unter Punkt 6.2 bzw. 6.3 genannten Stornostaffeln verlangen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
2.2. Zahlung per Kreditkarte
2.2.1 Bei der Zahlungsvariante "Kreditkarte" wird diese sofort mit dem Gesamtpreis belastet.

3. Reiseunterlagen
3.1. Gegen Zahlung des restlichen Reisepreises bzw. der gesamten Mietsumme, wird dem Kunden der Voucher per Email oder Post zugeschickt. Der Voucher weist Sie gegenüber dem betreuenden Reisebüro oder dem Schlüsselhalter vor Ort (Rezeption, Hausverwalter), bzw. dem Hotel oder der Ferienanlage als Mieter aus. Dieser enthält eine Wegbeschreibung zum betreuenden Reisebüro oder zum gebuchten Objekt, deren Adresse und Telefonnummern und die Check-In-Zeiten. Der Kunde sollte beachten, dass die restlichen Reiseunterlagen erst nach vollständigem Zahlungseingang versandt werden.

4. Leistungen, Preise
4.1. Für Umfang und Art der im Rahmen des Reisevertrages von Adria Exklusiv Tours zu erbringenden Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben auf den Internetseiten von Adria Exklusiv Tours, die für den Reisezeitraum gültig sind, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
4.2. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten in den Hotels Preise pro Person. In Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Villen und Apartments in Ferienanlagen beziehen sich die Preise auf das gesamte Objekt pro Tag.
4.3. Im Preis inbegriffen ist in aller Regel der übliche Verbrauch von Strom, Wasser und Gas. Ebenso inbegriffen ist die Bettwäsche und Endreinigung und die Zusatzleistungen, die in den einzelnen Objektbeschreibungen als solche ausgeschrieben sind.
4.4. Andere Zusatzleistungen sind als solche ausgeschrieben und werden vor Ort gezahlt.
4.5. Die Ortstaxe ist in den Preisen in der Regel nicht enthalten.
Der Reisende ist verpflichtet, im Einklang mit dem gültigen Gesetz der Republik Kroatien über die Ortstaxe, diese gleichzeitig mit dem Bezahlen der Unterkunft zu bezahlen. Die Ortstaxe beträgt zwischen 0,50 € und 2,00 € pro Person und Tag. Jugendliche zwischen dem 12. und dem 18. Lebensjahr haben das Recht auf eine Ermäßigung von 50 auf diese Beträge und Kinder bis zum 12. Geburtstag bezahlen keine Ortstaxe. Der Betrag der Ortstaxe wird auf der Buchungsbestätigung/Rechnung angegeben.
Falls die Ortstaxe vor Ort bezahlt werden soll, wird der entsprechende Betrag in der Buchungsbestätigung/Rechung nicht aufgeführt und der Reisende ist verpflichtet, diesen Betrag bei Anreise vor Ort zu entrichten.

4.6. In einigen privaten Ferienwohnungen und Ferienhäusern ist bei Reiseantritt pro Person eine einmalige Anmeldegebühr fällig, deren Höhe zw. 1 € und 5 € liegt.
4.7. Die Abschlussreinigung in den Ferienwohnungen und Ferienhäusern erfolgt jeweils durch Sie als Kunden, unabhängig von der Endreinigung durch die Vermieter. Zur Abschlussreinigung zählen das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung sämtlicher Abfälle und das Fegen aller Räume, so dass das Mietobjekt besenrein übergeben werden kann.
4.8. Bei den Objektbeschreibungen wird darauf hingewiesen, ob im Mietobjekt Handtücher vorhanden oder mitzubringen sind. Geschirrtücher werden in manchen Fällen vom Vermieter bereitgestellt, wir empfehlen jedoch generell, diese selbst mitzubringen. Ebenfalls mitzubringen sind in aller Regel Toilettenpapier (außer in den Hotels) sowie Spül- und Reinigungsmittel.
4.9. Falls Zusatzbetten und/oder Kinderbetten zur Verfügung stehen, finden Sie bei der jeweiligen Objektbeschreibung einen entsprechenden Hinweis. Zusatz- und Kinderbetten müssen in jedem Fall bei Buchung bestellt und rückbestätigt werden, und der Voucher muss einen entsprechenden Vermerk tragen.
4.10. Ob ein Haustier erlaubt oder nicht erlaubt ist, entnehmen Sie bitte ebenfalls der jeweiligen Objektbeschreibung. Ein Haustier muss auf jeden Fall bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend Beschreibung generell erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für ein (1) Haustier. Sind Haustiere nicht erlaubt, so bedeutet dies nicht zwingend, dass im Haus, in der Ferienanlage usw. mit Haustieren nicht zu rechnen ist oder dass in dem von Ihnen gebuchten Objekt nicht zeitweise Haustiere gehalten werden. Wenn Haustiere grundsätzlich erlaubt sind, so bedeutet dies nicht automatisch, dass diese sich überall frei bewegen dürfen. In vielen Ferienanlagen sind beispielsweise Poolbereich und Grünflächen für Hunde nicht zugänglich, erst recht gilt dies gegebenenfalls für Restaurants o.ä. Es kann auch die Verpflichtung zum Anleinen von Hunden bestehen. Verboten sind für Hunde auch die Pools von Einzelhäusern.
4.11. Bei Sonderangeboten, z.B. 14=10 oder 7=5, bei prozentualen Ermäßigungen auf den Mietpreis, bei Aktionen wie z. B. Frühbucher-Rabatte oder Spezialangebote sind eventuelle variable Nebenkosten für die volle Aufenthaltsdauer zu zahlen. Überschneidet der Aufenthalt bei Sonderangeboten zwei Reisezeiten, so wird stets der niedrigere Wochen- bzw. Tagespreis als Nachlass zugrunde gelegt.

5. Leistungsänderungen
5.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.2. Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im Fall einer erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls unverzüglich nach Bekanntgabe der wesentlichen Änderung geltend zu machen.

6. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
6.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Adria Exklusiv Tours. Die Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse schriftlich erfolgen.
6.2. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren für Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Villen beträgt in der Regel:
- bei einem Rücktritt bis 61 Tage vor Reisebeginn: 20 des Reisepreises
- bei einem Rücktritt ab dem 60. bis zum 35. Tag vor Reisebeginn: 50 des Reisepreises
- bei einem Rücktritt ab dem 34. bis zum 14. Tag vor Reisebeginn: 70 des Reisepreises
- bei einem Rücktritt ab dem 13. bis zum 2. Tag vor Reisebeginn: 90 des Reisepreises
- bei späterem Rücktritt oder bei Nicht-Antritt der Reise: 100
6.3. Die abweichenden pauschalierten Rücktrittsgebühren für Hotels und Ferienanlagen sind wie folgt gestaffelt:
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 des Reisepreises
- ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 des Reisepreises
- ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 80 des Reisepreises
- bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise 100 des Reisepreises
6.4. Abweichend von den unter Rücktritt genannten Regelungen wird verfahren, wenn Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, einen Ersatzmieter zu stellen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Adria Exklusiv Tours als Reiseveranstalter rechtzeitig vor Reisebeginn eine verbindliche Mitteilung vorliegt, damit die notwendigen Umdispositionen vorgenommen werden können. Voraussetzung ist ferner, dass der Ersatzmieter den besonderen Erfordernissen der Reise entspricht und gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen dem nicht entgegenstehen. Mit der Bestätigung der Namensänderung durch den Reiseveranstalter tritt der neue Teilnehmer in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein. Die Adria Exklusiv Tours durch diese Änderung entstehenden Kosten werden Ihnen mit Euro 25 je Vorgang berechnet.
6.5. Es bleibt Ihnen als Mieter unbenommen, Adria Exklusiv Tours als Veranstalter nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
6.6. Änderungen innerhalb einer Buchung (Personenzahl falls zulässig, Verlängerung) erledigt Adria Exklusiv Tours gegen einen Mehrkostenzuschlag von 25 €. Anderweitige Änderungen der Buchung werden wie ein Rücktritt behandelt.

7. Versicherungen
7.1. Außer der gesetzlichen Insolvenzversicherung (Sicherungsschein) sind in unseren Leistungen keine Versicherungen enthalten. Wir empfehlen Ihnen gleich nach der schriftlichen Buchungsbestätigung den Abschluss einer Reiseversicherung. Mit der Abwicklung eventueller Schadenfälle sind wir nicht befasst.

8. Rücktritt vom Vertrag durch Adria Exklusiv Tours
Adria Exklusiv Tours kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält.
b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Kündigt Adria Exklusiv Tours den Reisevertrag nach Punkt a), dann verfällt der Reisepreis.
Tritt der Veranstalter gemäß b) vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Kündigt Adria Exklusiv Tours den Vertrag gemäß b) nach Reisebeginn, so erhalten Sie vom Reisepreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen des Veranstalters entspricht.

9. Ausstattung der Mietobjekte
9.1. In den Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Villen sind Geschirr und Besteck in der Regel vollständig und für die Anzahl der gebuchten Personen ausreichend vorhanden. Alle anderen technischen Haushaltsgeräte sind nur dann vorhanden, wenn sie in der Beschreibung ausdrücklich erwähnt sind.
9.2. Ist ein Empfang über Satellit oder Kabel möglich, wird das im Text mit Sat-TV bzw. Kabel-TV dargestellt. Damit ist aber nicht unbedingt gewährleistet, dass auch deutsche Programme empfangen werden können.
9.3. Sind in der Ausschreibung Gartenmöbel (Mobiliar) genannt, ist nicht zwingend für jede Person ein Gartenstuhl vorhanden. Liegestühle und Sonnenschirm sind ebenfalls nur vorhanden, wenn sie in der Objektbeschreibung erwähnt sind.
9.4. Alle angebotenen Unterkünfte sind gemäß den örtlichen und landesüblichen Bestimmungen für die Beherbergung zugelassen. Ferienobjekte sind im allgemeinen ausschließlich für Urlaubszwecke gedacht, was sich auch in der Bauweise und Möblierung auswirkt. Das Bad und die Schlafräume sind vielfach kleiner, die Betten anders als gewohnt. Vieles ist vorwiegend auf Zweckmäßigkeit ausgerichtet. Der Reisende sollte bedenken, dass in Kroatien deutsche Bauvorschriften nicht gelten. So können Balkon- und Treppengeländer wesentlich niedriger, Treppen steiler, Fenster und Türen nicht der deutschen Industrienorm entsprechen. Auch ist die Schallisolierung der Objekte nicht immer wie gewohnt, entspricht aber landestypischen Gegebenheiten, so dass der Schall- und Lärmschutz unterschiedlich sein kann. Bei Ferienhäusern und Ferienwohnungen bewohnen die Vermieter oft selbst das Ferienobjekt übers Jahr, so dass u.U. Teile des Mobiliars verschlossen sind, da sich darin deren Eigentum befindet. Für die Mieter steht aber auf jeden Fall ausreichend Stauraum und Platz zur Verfügung.

10. Rechte und Pflichten der Mieter
10.1. Ihnen als Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Sie verpflichten sich, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln.
10.2. Sie sind verpflichtet, einen während der Mietzeit durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.

11. Personenzahl
11.1. Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt werden als in der Objektbeschreibung angegeben und auf dem Voucher bestätigt wurde (mit Ausnahme von einem Kleinstkind unter 2 Jahren).
11.2. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen zurück- bzw. auszuweisen oder den anteiligen Mietpreis zuzüglich Nebenkosten zu verlangen.

12. Ankunfts- und Abreisezeiten
12.1. Ankunftszeit ist jeweils am Anreisetag, sofern nicht anders angegeben, zwischen 14 Uhr und 19 Uhr. Falls Sie die vereinbarte Ankunftszeit nicht einhalten können, informieren Sie bitte dringend und rechtzeitig die Betreuung vor Ort. Sollten Sie dies versäumen, kann ein ordnungsgemäßer Empfang nicht garantiert werden.
12.2. Am Abreisetag müssen die Mietobjekte spätestens um 10 Uhr verlassen und dem Vermieter bzw. seinen Beauftragten übergeben werden.

13. Haftung
13.1. Adria Exklusiv Tours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
d) die ordnungsgemäße Erbringung der reisevertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
13.2. Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder der Energieversorgung wird ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Heizung, Lift, Klimaanlage, Swimmingpool usw.
13.3. Die Haftung von Adria Exklusiv Tours für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Adria Exklusiv Tours für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
13.4. Ein Schadenersatzanspruch gegen Adria Exklusiv Tours ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
13.5. Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich in den in den Reiseunterlagen angegebenen Betreuungsstellen vor Ort unverzüglich anzuzeigen.
13.6. Können die Beanstandungen des Reisenden am Ort nicht oder nicht hinreichend behoben werden, so ist Adria Exklusiv Tours telefonisch, per Fax oder E-mail zu benachrichtigen. Bei schuldhafter Unterlassung der unverzüglichen Mängelanzeige entfällt eine Minderungs- oder Schadenersatzverpflichtung des Reiseveranstalters.
13.7. Die Leistungsträger (Besitzer, Schlüsselhalter, Agentur usw.) haben weder die Funktion einer Reiseleitung noch sind sie Vertreter von Adria Exklusiv Tours, noch haben sie die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder entgegenzunehmen.
13.8. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen können Sie innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Adria Exklusiv Tours geltend machen, wobei wir dringend die Schriftform empfehlen. Voraussetzung ist, dass die Reiseleistungen oder die von Ihnen angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden, dass Sie den Mangel unverzüglich anzeigten und dass eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte. Wird die Reise durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Voraussetzung ist in aller Regel, dass Sie von Adria Exklusiv Tours mit angemessener Fristsetzung Abhilfe verlangt haben und diese Frist ergebnislos verstrichen ist.
13.9. Für Angaben in den Ortsbeschreibungen kann der Veranstalter keine Haftung übernehmen, da diese nicht Vertragsgegenstand sind und er auf deren Entstehung keinen Einfluss nehmen kann sowie keine Überprüfung auf die Richtigkeit erfolgt.
13.10. Zwischen Ihnen und Adria Exklusiv Tours gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise als vereinbart.
13.11. Eine Abtretung von Ansprüchen gegen Adria Exklusiv Tours an Dritte, auch Ehepartner und Verwandte, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.

14. Einreisebestimmungen
14.1. Für Kroatien benötigen Staatsangehörige von EU-Mitgliedern für die Einreise einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (bei Aufenthalt bis zu 30 Tagen).
14.2. Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Visa-, Impf- und Zollvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten.

15. Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand
15.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15.2. Zwischen Ihnen und Adria Exklusiv Tours wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
15.3. Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Gerichtsstand, Darmstadt, zu erheben. Gerichtsstand für Vollkaufleute wie für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand Darmstadt.

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